Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kasytec - Kai Syskowski, Fastener Forming Tools, Zaunkönigweg 5, 58553 Halver

1. Allgemeines 5. Eigentumsvorbehalt
a ) Allen unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen die a ) Der Lieferer behält sich das Eigentum an den
folgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Sie gelten durch geliehenen Gegenständen bis zur vollständigen
die Auftragserteilung: spätestens durch die Annahme der Lie- Zahlung des Auftragspreises vor.
ferung als anerkannt b ) Der Einbau der gelieferten Gegenstände in vom
b ) Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur verbind- Besteller herzustellende Erzeugnisse und deren
lich, wenn der Lieferer sich ausdrücklich und schriftlich mit Veräußerung ist dem Besteller im Rahmen ord-
Ihnen einverstanden erklärt. nungsmäßigen Geschäftsverkehrs gestattet. Bis
c ) Mündliche Vereinbarungen werder erst mit schriftlicher Bestä- zur Bezahlung des Auftragspreises geht das Ei-
tigung des Lieferers wirksam. gentum des Lieferers an seinen Gegenständen
d ) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche künftigen nicht unter. Sie werden weder wesentliche Bestand-
Geschäfte mit dem Besteller. teile noch verarbeitet.
c ) Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts gilt
2. Auftragserteilung nicht als Rücktritt vom Vertrag.
a ) Angebote des Lieferers verstehen sich stets freibleibend und ver- d ) Der Besteller tritt hiermit im voraus dem Lieferer
pflichtet ihn nicht zur Annahme von Aufträgen. seine Ansprüche aus einer Weiterveräußerung der
b ) Probe-u. Musterlieferungen gelten als annähernd und sind nicht gelieferten Gegenstände, sowie aus einer Veräuße-
bindend. Sie sind innerhalb eines Monats nach dem Absendetag rung der unter Einbau der Gegenstände des Liefe-
an den Lieferer zurückzuschicken oder zu bezahlen. rers hergestellten Erzeugnisse in der Höhe ab, die
der Höhe der Rechnung des Lieferers für den gelie-
c ) Beschreibungen der Produkte des Lieferers, Ihrer Leistung und ferten, gegebenfalls eingebauten und weiterveräu-
Ihrer Versendung sowie Zeichnungen und Pläne enthalten nur ßerten Gegenstand zuzüglich Mehrwertsteuer ent-
ungefähre Angaben. Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne blei- sprechen. Der Besteller tritt ferner dem Lieferer
ben Eigentum des Lieferers und dürfen ohne seine schriftliche Zu- hiermit seine Entschädigungsansprüche gegenüber
stimmung nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht werden Schädigern und Versicherungen ab, denen eine Be-
oder zu anderen Zwecken als der Erteilung eines Auftrages an den schädigung der gelieferten Gegenstände zugrunde
Lieferer verwandt werden. liegt.
d ) Soll eine Bestellung aufgrund von Ausführungszeichnungen des
Bestellers durchgeführt werden, so ist der Lieferer nicht verpflich- 6. Gewährleistung
tet zu prüfen, ob durch die Angabe eines Angebots aufgrund der a ) Gewährleistung durch den Lieferer hat die pünkt-
eingesandten Ausführungszeichnungen und durch die Ausführung liche Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedin-
der Bestellung Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller gungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestel-
haftet dem Lieferer dafür, dass vom Besteller vorgelegte Ausfüh- lers zur Voraussetzung.
Rungszeichnungen Schutzrechte Dritter nicht berühren. b ) Etwaige Beanstandungen sind vom Kunden unver-
e ) Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung des Lieferers züglich, spätestens 6 Tage nach Eingang der Ware
verbindlich. schriftlich oder formschriftlich zu erheben.
c ) Bei Mängeln die innerhalb von 14 Tagen nach Ein-
3. Lieferung gang der Ware gerügt werden, wird die fehlerhafte
a ) Die angegebenen Lieferfristen werden vom Lieferer nach Mög- Ware kostenlos ersetzt. Wurde der gelieferte Ge-
lichkeit eingehalten; etwaige verspätete Lieferungen verpflichten genstand nach Ausführungszeichnungen des Be-
nicht zum Schadenersatz oder zu einer Vertragsstrafe und begrün- stellers gefertigt, so wird der Gegenstand nur dann
den auch keine anderen Verpflichtungen. Der Besteller ist zum ersetzt, wenn der Mangel auf nicht korrekter tech-
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferer die Lieferfrist nischer Ausführung nach den Zeichnungen des Be-
um mehr als zwei Monate überschritten hat und der Besteller ihm stellers beruht. Dem Besteller obliegt der Beweis,
eine angemessene Nachfrist von einem Monat schriftlich gesetzt dass auftretende Störungen nicht auf natürlichem
hat. Verschleiß beruht.
b ) In Fällen von höchster Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen sowie d ) Selbstverschulden des Bestellers oder seiner Ange-
anderern unvorhersehbaren Ereignissen, die der Lieferer trotz der stellten, Vernachlässigung der Wartung oder Un-
nach den Umständen des Falles zumutbare Sorgfalt nicht abwen- terhaltung, Verschulden bei der Bedienung, Ein-
den konnte, egal ob bei ihm, seinen Vorlieferern oder Transpor- griffe unbefugter Dritter oder Nachbesserungsar-
teuren – ist der Lieferer berechtigt ganz oder teilweise vom Ver- beiten ohne Zustimmung des Lieferers heben die
trag zurückzutreten. Mängelhaftung auf.
c ) Teillieferungen sind zulässig. e ) Gewährleistungsansprüche die über die in Absatz c)
d ) Warensendungen des Lieferers und etwaige Rücksendungen des gewärten Rechte hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Bestellers gehen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn der Trans- Ebenso sind Schadenersatzansprüche jeder Art,
port und die Montage durch Leute des Lieferers erfolgen oder insbesondere wegen Mangelfolgeschäden und Ver-
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. schuldens bei Vertragsabschluß ausgeschlossen,
e ) Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des auch soweit Sie auf ein Verschulden von Erfüllungsge-
Bestellers. hilfen zurückzuführen wären. Dies gilt nicht, wenn und
soweit der Lieferer von einem Vorlieferanten Ersatz oder
4. Zahlungen Gewährleistung verlangen kann. In diesem Fall beschrän-
a ) Zusätzlich zu den von uns angegebenen Preisen werden Mehrwert- ken sich Haftung und Gewährleistung auf die Abtretung
steuer und zum Selbstkostenpreis Verpackung, Transport und Ver- der Gewährleistungs-u. Ersatzansprüche gegen den Vor-
sicherung gesondert in Rechnung gestellt. Lieferanten an den Besteller.
b ) Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder nach
30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu leisten. 7. Schlussbestimmungen
c ) Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. a ) Aufrechnungs-u. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers
Wechsel nur aufgrund besonderer Vereinbarung und unter Vorbe- sind ausgeschossen.
halt der Diskontierbarkeit und unter Auszug der Einzugs-und b ) Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Halver. Gerichtsstand
Diskontspesen. ist Lüdenscheid, nach Wahl des Lieferers auch der Sitz des Bestellers.
Für Wechsel-u. Scheckklagen gilt daneben der gesetzliche
Halver, den 20.08.2004 Gerichtsstand Lüdenscheid.

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